Ihr Vertrauen ist uns wichtig

Faire und transparente Honorare

Für unsere Mandanten ist es wichtig, die möglichen Kosten bereits vor der Beauftragung oder Einleitung eines Gerichtsverfahrens zu kennen, um Überraschungen zu vermeiden. Eine genaue Angabe der endgültigen Kosten – besonders die des gegnerischen Vertreters – kann jedoch erst nach Abschluss des Verfahrens gemacht werden.

Anwaltsakten

Ihre Kosten im Blick

Die Kosten lassen sich jeder beauftragten Leistung gemäß dem RATG und den AHK vorab genau berechnen. Beispielsweise können die Ausgaben für eine Klage oder eine Gerichtsverhandlung mit einer bestimmten Dauer vorher abgeschätzt werden. Aufgrund dieser transparenten Abrechnungsmethode erfolgt die Berechnung unserer Leistungen hauptsächlich nach dem RATG und den AHK. Der Einheitssatz für Nebenleistungen gemäß § 23 RATG deckt notwendige Konferenzen, Telefonate und E-Mails ab. In der Honorarvereinbarung klären wir unsere Mandanten detailliert über diese Abrechnungsform und die voraussichtlichen Kosten auf. Während des Mandats können Mandanten jederzeit den aktuellen Kostenstand erfragen, um stets informiert zu sein.

In außergerichtlichen Fällen, wie bei Vertragsprüfungen oder rechtlichen Stellungnahmen, kann je nach Fallkomplexität ein Stundenhonorar vereinbart werden.

Für die Erstellung von Verträgen wird gelegentlich ein individueller Pauschalpreis, abhängig von Komplexität und Aufwand, berechnet.

Nach Abschluss der Rechtssache oder des Verfahrens erhalten unsere Mandanten eine vollständig aufgeschlüsselte Honorarnote, die die erbrachten Leistungen und die entsprechenden Kosten detailliert darstellt.

Klare Antworten auf Ihre Fragen

Unsere Honorar-FAQs bieten Ihnen umfassende Informationen zu unseren Abrechnungsmodalitäten. Wir legen großen Wert auf Transparenz und Fairness, damit Sie jederzeit über die Kosten unserer Dienstleistungen im Bilde sind. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Honorare, um Ihnen die Planung und Entscheidung zu erleichtern.